…Philosophen Hegel hatte. Entgegen jeder Erwartung erwähnte er ihn nur als Vertreter jener Linie in der Geschichte der Philosophie, die, 7 Ebd. 278. 8 Ebd. 9 Tübinger Einleitung in die… Weiterlesen →
…Friedrich Hegels Leben, Berlin 1844, S. 11 berichtet, las Hegel bereits mit 18 Jahren (Mai 1788): „die Ethik des Aristoteles“ (wobei es sich gewiß um die Nikom. Ethik handelte und… Weiterlesen →
…137f. 32 Ebd. 139. 33 H. Ottmann, Individuum und Gemeinschaft bei Hegel, Bd. I (Berlin 1977) 343. 34 J. Ritter, Hegel und die französische Revolution (1956), in: Metaphysik und Politik…. Weiterlesen →
…Offensichtlich sind sie nicht Namen, die irgendeine Sache benennen. Das ist gewiß trivial. Aber es zu sehen — das ist nicht trivial. Dafür ein promi nentes Beispiel. Hegels Phänomenologie des… Weiterlesen →
…es eigentümlich, sich und so auch ihre Entwicklung vollständig zu kennen. M it ihrer Vollendung in Hegels System der Wissenschaft ist die Möglichkeit geboten – Hegel selbst hatte keinen Anlaß,… Weiterlesen →
…Umschlagen einer positivistisch orientierten „Transzendentalphilosophie“ in eine materialistische Dialektik.1 Mit dem Anschluß an Walter Benjamin (Ende der zwanziger Jahre) und der Beschäftigung mit Hegel vollzieht Adorno gleichzeitig die Ablösung von… Weiterlesen →
…Position, die Hegel später bezogen hat, widerlegt, und zwar stringent widerlegt. Es läßt sich ohne Schwierigkeit dartun, daß Hegel sich der wissen schaftlichen Destruktion seines Standpunktes schon durch die „Grundlage… Weiterlesen →
…Tanzen …) und „geinöjin“ die Bedeutung von „Unterhaltungskünstler“ (Schlagersänger etc.). 4 Hierfür hat Hegel die philosophisch gültige Formulierung gefunden: Theater, Aufführung ist „die äußere Exekution des dramatischen Kunstwerkes . ….. Weiterlesen →
…sein. Zum Thema vgl. außerdem vor allem: van der Meulen, Hegel – Die gebrochene Mitte, Hamburg 1958; Henrich, Hegels Logik der Reflexion, in: Hegel im Kontext, Frankfurt a. M. 1971…. Weiterlesen →
…W. F. Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts (Hamburg 41967) 14ff. 5 Vgl. G. W. F. Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts, 16, und G. W. F. Hegel, Vorlesungen über… Weiterlesen →